Studio Mietpreise

 

2 Stunden (Mindes Mietzeit) für ein Fotograf in der Zeit von 9:00 bis 21:00 Uhr                                          60 Euro

 

Jede weitere Stunde in der Zeit von 9:00 bis 21:00 Uhr                                                                                   20 Euro

 

Studio Reinigung bei übermäßiger Verschmutzung durch den Mieter                                                          25 Euro                                     

Komplett sauberer Hintergrund (2,75 m) oder bei Beschädigung bzw. starker Verschmutzung durch den Mieter (pro Laufenden Meter)

15 Euro / Lfd. m

Studioassistent pro Stund                                                                                                                                 25 Euro

Nebelmaschine                                                                                                                                                   10 Euro

 

 

 

 

 

Der Preis für die Studiomiete umfasst folgende Positionen: 

 

 

  • Nutzung der Räumlichkeiten
  • Nutzung der Blitzanlage inkl. Licht Former und Reflektoren
  • Nutzung von Zubehör (z.b. Hintergrund, Requisiten, etc.)
  • Kurze technische Einweisung             
  • Nutzung des Gartens für Shootings ( kein Akt oder Teilakt im Garten )
  • Kostenloses Gast WLAN

 

Hinweise 

 

Jede angefangene Stunde zählt als volle Stunde Set-und Licht-Aufbau/Umbau sowie Visa/Schminken sind in der Mietzeit enthalten.

Workshops oder Model Sharings nur nach Rücksprache.

Es gelten die AGBs. (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Der Rechnungsbetrag wird vor Studio Nutzung fällig. 

Zuschlag für jeden weiteren Fotografen ( 10,00 Euro ) die Stunde.

 

Wichtige Hinweise

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Verschmutzung und Beschädigung der Papierhintergründe die Kosten mit 15,00 Euro pro laufenden Meter in Rechnung  stellen müssen. i

Achten Sie deshalb bitte immer darauf, dass Sie und ihre Models saubere Schuhe oder Überzieher anhaben.

 

Alle durch den Mieter verursachten Beschädigungen der Studio Einrichtung sind durch diesen zu tragen (es gibt keine Versicherung seitens des Vermieters).

 

Bei der Überlassung eines Schlüssels für den Eingangsbereich erheben wir eine Kaution in Höhe von 150,00 Euro die Kaution wird bei Rückgabe wieder erstattet, sofern das Inventar vollständig und unbeschädigt geblieben ist.

 

Die Gesetzliche Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen da Kleinunternehmen im Sinne von § 19 EStG.

 

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ( im folgenden AGBs genannt ) gelten für alle von Flashlight Fotostudio durchgeführten Angebote, Leistungen, Lieferbedingungen und Aufträge, insbesondere jede Vermietung des Fotostudios und der in der Mietsache enthaltenen technischen Geräte und Anlagen sowie Gegenstände.

Sie gelten beidseitig als vereinbart mit Annahme des Angebots, der Leistung und/oder der Lieferung.

Vertragliche Abreden zwischen Flashlight Fotostudio und dem Kunden, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ( AGBs ) inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit, bei nicht volljährigen Personen ist die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten notwendig, und verpflichtet sich bei Mietbeginn einen Amtlich gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.

Der Vermieter, hier Flashlight Fotostudio ist für die nachträgliche Verfolgung von Zahlungsansprüchen aus dem Mietverhältnis berechtigt, den vorgelegten Lichtbildausweis zu fotokopieren und die entnommenen Daten elektronisch zu speichern.

 

2. Miete

 

Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle anderen Preislisten ihre Gültigkeit. Die Benutzung der Studio Technik sowie der Grundausstattung ist im Mietpreis enthalten. 

Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin zu Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von Flashlight Fotostudio nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet.

Ein Anspruch auf weitere Überlassung, Mietverlängerung bei Zeit Überschreitung besteht nicht.

Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Foto Assistenz, Styling, sowie Getränke, Catering etc. können vereinbart werden, und werden dann gesondert abgerechnet - diese Leistungen sind nicht in der Studiomiete enthalten.

Vereinbarte Termine müssen bis spätestens eine Woche vor dem geplantem Mietbeginn schriftlich (z.B. per Email: josefweyers@googlemail.com ) abgesagt werden.

Eine telefonische Vorabinformation kann erfolgen, entbindet aber nicht von der schriftlichen Absage! Ansonsten werden 100% der Gesamt-Miete als pauschaler Schadenersatz berechnet.

Dies entfällt, wenn mit der Absage ein Ausweichtermin, jeweils nach Verfügbarkeit, innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und bezahlt wird. ( Dies ist einmal pro Buchung möglich.)

Der Vermieter, Flashlight Fotostudio, behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten.

Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Alle Mietpreise sind immer Vorauszahlungspreise. Die Miete ist auf das in der Bestätigungsmail aufgeführte Konto bis zu dem in der E-Mail ebenfalls genannten Termin zu überweisen.

Bei verspätetem Eingang der Zahlung hat der Vermieter das Recht, die Anmietung zu stornieren.

Eine Rechnung  wird Ihnen online zugesandt.

Nebenkosten, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und ebenfalls bar bezahlt.

Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.

 

4. Nutzung

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen.

Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.

Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Personen und seinen Besuchern beachtet werden.

 

 

Die Verwendung von Materialien und Hilfsmittel, durch die das Studio oder die technischen Anlagen beschädigt werden können oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden kann z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser , Rauch und Explosionsartikel (Explosionsaufnahmen) ist untersagt.

Dies bezieht sich auch auf die Benutzung von Sand und Erde auf jedem Set. Spezielle Wünschen können gemeinsam vereinbart und schriftlich festgehalten werden. 

Ein Umbau der Studio Technik und Anlagen, Mietgeräte ist nur im Sinn einer normalen Benutzung zulässig. 

Ohne weitere besondere schriftliche Vereinbarung dürfen die im Studio vorhandenen Geräte auch nur ausschließlich dort genutzt werden.

Ohne vorherige Absprache und schriftlicher Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.

Der Mieter haftet alleine für alle Schäden (gesamtschuldnerisch), die durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden. 

Flashlight Fotostudio ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatz Anspruch und Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag mündlich, fernmündlich oder schriftlich vorzeitig ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Von diesem Recht, wird der Vermieter nur in Ausnahmefällen gebrauch machen.  Dies gilt aber insbesondere, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt.

 

5. Zustand

 

Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.

Nutzung der Checkliste Studio Übergabe, Beanstandungen müssen sofort angezeigt und schriftlich im Übergabeprotokoll fixiert werden.

Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden.

Die dafür ggfs. benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.

Sollte sich das Studio und die Räume nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung, besonders durch schmutzige Straßenschuhe, Creme und Fettflecken befinden, behält sich Flashlight Fotostudio vor, alle Kosten, die durch eine Reinigung entstehen inkl. von ggfs. anfallenden Folgekosten (Mietausfall, Ausfallkosten weiterer Mieter), dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Alle von Flashlight Fotostudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum von Flashlight Fotostudio.

Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus dem Studio oder Räumen ist ohne vorherige Absprache und schriftlicher Einwilligung unsererseits nicht gestattet.

 

7. Haftung

 

Für die vom Mieter und/oder seinen Angestellten, Besuchern, Hilfskräften oder sonstigen Personen in das Studio eingebrachten Gegenstände und Requisiten (wie etwa Kameras, Garderobe, Computer und Zubehör, sonstiges digitales Equipment, sowie alle anderen Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung).

Gleiches gilt für Diebstahl.

Das Betreten des Studios und der Räumlichkeiten durch den Mieter sowie dazu gehörige Personen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Der Mieter haftet uneingeschränkt während der Mietdauer gegenüber dem Vermieter für alle entstehenden Schäden an dem Mietobjekt, den mit vermieteten Geräten, Equipment und Anlagen sowie ggfs. entstehenden Folgeschäden ( z.B. Mietausfall, Regress Ansprüche Dritter an Flashlight Fotostudio).

Dies gilt auch uneingeschränkt für Schäden die Mitarbeiter, Besucher, Models und alle Personen des Mieters verursacht haben.

Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Räume und Geräte/ Einrichtungen sind sofort zu melden.

Eine Haftung des Vermieters Flashlight Fotostudio, für alle Arten von Ausfallschäden des Mieters, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

 

8. Urheberrecht

 

Alle  erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte liegen in der Verantwortung des Mieters.

Es wird vereinbart, dass bzgl. der Räumlichkeiten (Studio) der Mieter alle uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte vom Vermieter für aller hier entstehenden Aufnahmen erhält. 

 

9. Recht

 

Sämtliche Mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBs) berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung juristisch und wirtschaftlich am nächsten kommt.